Lärmaktionsplan für die Gemeinde Adendorf

Gemäß Bundes-Immissionsgesetz ist die Gemeinde zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Artlenburger Landstraße mit mehr als 3-Mio. Fahrzeugbewegungen pro Jahr verpflichtet. Ebenso dieses alle 5 Jahre fortzuschreiben, also erneuern zu lassen – ebenfalls auf Kosten der Gemeinde Adendorf. Zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes hat die Gemeinde Adendorf eine Fachfirma beauftragt. Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich nun Erkenntnisse, die zu Aktionen zur Lärmminderung auf der Bundesstraße (z.B. geräuschschluckender Asphalt) führen.

Das ist gut und sinnvoll für die Bewohner Adendorfs. Nicht sinnvoll ist es hingegen, dass es keine Verpflichtung für die betroffenen Träger der Bundesstraße gibt, diese auch entsprechend umzusetzen. Selbstverständlich wird die Gemeinde von uns Politikern beauftragt werden, diese Aktionen den Trägern zur Umsetzung zu benennen.

Ich habe jedoch die Befürchtung, dass es sich bei der Umsetzung des Bundes-Immissionsgesetzes um einen Papiertiger handelt, der zwar einerseits die Kommunen kostenpflichtig zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet, aber es andererseits den zur Umsetzung betroffenen Trägern nach Abwägung freistellt, Maßnahmen zu ergreifen oder nicht.

 

Ronald Steinberg

Ausschußvorsitzender Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen