Die Sommerpause ist vorbei. Heute, am 20.08.2026, findet die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ortsentwicklung und Bauen statt.

Die Sitzung beginnt um 18 Uhr vor der Emmauskirche Adendorf, Bültenweg 18 B, 21365 Adendorf. Ab 19 Uhr wird die weitere Beratung im Sitzungssaal im Rathaus fortgeführt.

Die Sitzung beginnt mit einer Ortsbesichtung an der Emmauskirche. Die evangelische Emmaus-Kirchengemeinde möchte auf ihrem Grundstück Kirchweg/Ecke Bültenweg im Zuge einer gestalterischen Neustrukturierung der Außenanlagen eine Birke entfernen. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur Aufwertung der Grünanlage im Umfeld der Kirche.

Neugestaltung eines Kirchengrundstückes mit Entfernung einer Birke

Externer Link zur öffentlichen Beschlussvorlage

Sachdarstellung - Zitat aus der öffentlichen Beschlussvorlage

Auf dem Grundstück der Emmaus-Kirchengemeinde, Kirchweg/Ecke Bültenweg, befindet sich eine Birke, die im Zuge einer gestalterischen Neustrukturierung der Außenanlagen entfernt werden soll. Die Maßnahme ist Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur Aufwertung der Grünanlage im Umfeld der Kirche. Für die Neugestaltung wurde eine Skizze erarbeitet und einem Baumsachverständigen (Herrn Rumpf) zur fachlichen Einschätzung vorgelegt. Dieser bewertet die Planung grundsätzlich positiv und bestätigt, dass die Überlegungen den Eindrücken aus der Ortsbegehung entsprechen. Er weist jedoch darauf hin, dass keine großkronigen Bäume (z. B. Linden) verwendet werden sollten, da diese die Sicht auf die Kirche beeinträchtigen könnten. Als geeignete Alternative empfiehlt er klein- bis mittelgroße, attraktiv wachsende und standortverträgliche Baumarten. Besonders geeignet seien hier Vogelbeerarten (Sorbus), die sowohl gestalterisch ansprechend als auch ökologisch wertvoll und standortrobust sind. Die vorhandene Linde bleibt als prägendes Gehölz erhalten und wird in das Gesamtkonzept integriert. Die Verwaltung könnte sich hier u.U die Erteilung einer Ausnahme nach §5 Abs. 1 b) Baumschutzsatzung vorstellen. Danach kann eine Ausnahme vom Fällverbot zugelassen werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Ausnahme mit dem öffentlichen Interesse, insbesondere dem Zweck der Schutzausweisung, vereinbar ist. Durch zusätzliche Maßnahmen wird sowohl ein Ausgleich als auch eine Aufwertung der Fläche erfolgen

Hier findet Ihr die vollständige Tagesordnung: externer Link